Technische und organisatorische Maßnahmen begleiten an vielen Stellen die Datenschutzanforderungen der DS-GVO und stellen teils auch eigenständige zentrale Elemente für den Schutz der Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten dar.
Die Auswahl und Dokumentation der TOM gemäß risikobasiertem Ansatz und deren Vollständigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit stellen weitere Bausteine dar, um der Rechenschaftspflicht nachzukommen. Für folgenden Bereiche spielen technisch organisatorische Maßnahmen eine starke Rolle:
- Datenschutzkonforme Verarbeitung
- Auftragsverarbeitung
- Sicherheit der Verarbeitung
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Privilegierte Verarbeitung
- Profiling
Bei der Überprüfung und Nachweiserbringung unterstützen wir Sie gerne, insbesondere im Hinblick auf die Hinführung und Einbindung in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT).