Unter bestimmten Voraussetzungen muss bzw. sollte ein Unternehmen oder Verein einen Datenschutzbeauftragten benennen. Hierfür gibt es die Möglichkeit, einen internen Mitarbeiter zu benennen oder einen externen Dienstleister zu beauftragen.
Gegen den internen Mitarbeiter spricht, dass meistens die nötige Fachkunde fehlt oder teuer beschafft werden bzw. permanent fortgebildet werden muss, interne Interessenskonflikte bestehen, z. B. weil der Mitarbeiter selbst mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut ist oder eine Führungsfunktion inne hat und er zudem für die ursprünglichen Aufgaben nur begrenzt zur Verfügung steht.
Für den externen Datenschutzbeauftragten spricht, dass es sich auszahlt, eine unabhängige, fachkundige und zuverlässige Fachkraft zu haben, die kompetent und zügig anhand eines auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittenen Leitfadens die jetzt notwendigen Schritte veranlasst, um die Umsetzungsfrist bis zum 25. Mai 2018 einzuhalten.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach Datenschutzrecht
- Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
- Beratung im Zusammenhang mit Datenschutzfolgenabschätzungen
- Koordination der notwendigen Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde für Fragen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenhängen
- Beratung betroffener Personen gem. Art 38 Abs. 4 DS-GVO
SAFE DATA CONSULTING ist als externer Datenschutzbeauftragter für Sie tätig und eröffnet so Chance, die sichere Nutzung Ihrer Daten zu ermöglichen.