Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) schützt die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Hierfür sieht die DS-GVO zahlreiche sogenannte Betroffenenrechte vor, die diese in die Lage versetzen sollen, zu wissen, wer welche Informationen über sie zu welchem Zweck gespeichert hat und wie er sie nutzt.

 

Die Anforderungen, diesen Betroffenenrechten gerecht zu werden, sind für Unternehmen und Vereine nicht leicht zu erfüllen. Verstöße können, ebenfalls eine Neuerung der DS-GVO, mit enorm hohen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, mit den Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden oder Mitglieder ordentlich umzugehen. Der korrekte Umgang gibt nicht nur Ihnen selbst die Gewissheit, den gesetzlich geforderten Rahmenbestimmungen nachzukommen, sondern verschafft nicht zu unterschätzende Wettbewerbsvorteile.

Die Betroffenenrechte verpflichten Unternehmen und Vereine einerseits, aktiv im Wege einer transparenten Information über die von ihnen geplante Verarbeitung zu informieren. Andererseits müssen reaktiv Anforderungen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragung der Daten, Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht, nicht ausschließlich Objekt eines Computerprogrammes zu sein, unverzüglich erfüllt werden können.

Gerne helfen wir Ihnen, die Betroffenenrechte in Ihrer Organisation zu managen und stehen Ihnen mit fachkundigem und zuverlässigen Rat zur Seite.

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Wir helfen Ihnen gerne

Wir erstellen für Sie eine Datenschutzleitlinie und helfen Ihnen, die Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten in Ihre Organisation hineinzutragen.