Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Reaktionsplanes für die Handhabung von Datenschutzverletzungen, der alle wichtigen Aspekte - von der Identifikation bis zur Kommunikation, sowohl mit Betroffenen als auch mit Behörden umfasst.

 

Datenschutzpannen unterliegen der Meldepflicht, es sei denn, dass die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen führt. Hier steckt der Teufel im Detail: wer vermag das so sicher zu entscheiden? Zudem können unangenehme Fragen zu Ursachen und getroffenen Maßnahmen, auch im Vorwege der Datenschutzverletzung, folgen, die, weil ein besonders geschützter Bereich betroffen ist, zu erheblichen Bußgeldern führen können.

Neben Fristen für die Meldepflicht und bestimmten Inhalten, die beachtet werden müssen, bestehen detaillierte Dokumentationspflichten, Benachrichtigungspflichten gegenüber der betroffenen Person, verbunden mit weiteren Details zu Zeitpunkt und Inhalt der Information.

Es bedarf zudem einer Festlegung von Abläufen, eines Notfallplans für Datenschutzverletzungen, um den Anforderungen der DS-GVO zu genügen.

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Wir helfen Ihnen gerne

Wir erstellen für Sie eine Datenschutzleitlinie und helfen Ihnen, die Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten in Ihre Organisation hineinzutragen.