Wenn Dienstleister eingeschaltet werden, um z. B. für das Unternehmen die IT-Einrichtung zu warten, die Buchhaltung zu erledigen oder auch die Kundenberatung zu übernehmen (z. B. durch ein Call-Center), handelt es sich, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, um eine Auftragsdatenverarbeitung.
Hierbei gibt es eine Vielzahl von relevanten Details zu beachten, bei deren Einhaltung und Kontrolle SAFE DATA CONSULTING Sie gerne unterstützt. Von der richtigen Auswahl des Verarbeiters über die Aspekte der vertraglichen Regelungen und die Kontrollrechte des Auftraggebers bis hin zur Beendigung des Auftragsverarbeitungsverhältnisses sind eine Vielzahl von sanktionsfähigen Aspekten zu beachten.
Wir helfen Ihnen unnötige Konsequenzen bei Nichtbeachtung zu vermeiden. Sprechen Sie uns gerne an. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.